Hörgeräteversorgung

Wird bei unseren schwerhörigen Patienten nach einer erfolgten Hördiagnostik die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung festgestellt, bieten wir zwei mögliche Wege der Hörgeräteversorgung an.

Hörgeräteverordnung Beratung

1. Akustiker

Wir geben Ihnen die Hörgeräteverordnung mit um dann die Hörgeräteanpassung bei einem Akustiker Ihrer Wahl durchführen zu lassen.

2. Verkürzter Versorgungsweg in unserer Praxis

Bei dem verkürzten Versorgungsweg übernimmt unsere Akustikerin die Hörgeräteanpassung vor Ort in unserer Praxis.

Die Beratung, alle Anfragen an die Krankenkasse, die Hörgeräteanpassung und Hörgeräteabnahme erfolgen in unserer Praxis.

Hörgeräteverordnung Anpassung

Vorteile des verkürzten Versorgungsweg

  • Von der Untersuchung, der Verordnung bis zur Versorgung und Kontrolle der Geräte begleiten wir Sie zu Ihrem passenden Hörgerät in unserer HNO-Praxis
  • Wir können Ihnen alle Hörsystem-Hersteller anbieten
  • sowie die Hörsysteme günstiger anbieten

Die Hörgeräteanpassung in unserer Praxis

Nachdem die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung festgestellt wurde, wird ein Termin mit unserer Akustikerin vereinbart.
Diese veranlasst die Genehmigung der Krankenkasse (nicht bei Barmer und privat Versicherten). Sobald Ihnen die Genehmigung vorliegt, bringen Sie diese zum ersten Beratungstermin mit.

Nach einer ausführlichen Beratung werden Testgeräte ausgewählt und bei unserem Partner-Akustiker auric direct bestellt.

Nach einem ersten Anpasstermin werden die bestellten Geräte in einer ersten Testphase von ca. 4 Wochen getestet. Bei Bedarf erfolgen Nachjustierungen oder das Testen weiterer Geräte

Nachdem das passende Gerät gefunden wurde erfolgt die Hörgeräteabnahme.

In der Regel vereinbaren wir mit unseren Hörgerätepatienten vierteljährliche Termine zur Kontrolle der Ohren und der Hörgeräte.

Brauchen Sie Batterien oder Reinigungsprodukte, haben Sie die Möglichkeit diese bei unserem Partner-Akustiker auric direct zu bestellen.